AußStrG §§ 2, 45, 117 Abs 1
IPRG § 15
Da der Betroffene deutscher Staatsbürger ist, ist im österreichischen Sachwalterbestellungsverfahren gem § 15 IPRG deutsches Sachrecht anzuwenden. Auch in diesem Fall hat der Ehegatte des Betroffenen, der die Bestellung eines Sachwalters anstrebt, weder ein Antragsrecht noch Parteistellung im erstinstanzlichen Verfahren. In Anbetracht der deutschen Rechtslage und des materiellen Parteibegriffs des AußStrG steht ihm jedoch ein Anhörungsrecht sowie ein Rekursrecht gegen die Einstellung des Sachwalterbestellungsverfahrens zu. Mit dem Rekurs kann auch eine Verletzung des Anhörungsrechts geltend gemacht werden.