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Verwirkung des Ehegattenunterhalts - Berücksichtigung des Verhaltens des Partners

RechtsprechungFamilienrechtZak 2008/42Zak 2008, 31 Heft 2 v. 29.1.2008

ABGB § 94 Abs 2

Dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte - wenn auch „etliche Jahre“ nach dem Auszug des Unterhaltsschuldners aus der Ehewohnung - eine ehewidrige Beziehung aufgenommen und seine ehelichen Beistandspflichten im Krankheitsfall verletzt hat, lässt sein Unterhaltsbegehren zwar bei isolierter Betrachtung als Rechtsmissbrauch erscheinen. Bei

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