Das kürzlich vereinbarte Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP für die 24. Gesetzgebungsperiode behandelt auch zahlreiche Vorhaben im Bereich des Zivilrechts, wobei konkrete Festlegungen jedoch meist fehlen. Paktiert wurden ua der Beschluss des 2. GewaltschutzG (siehe Zak 2008/293), eine Familienrechtsreform, die insb "Patchworkfamilien" behandeln soll (siehe Zak 2008/323), sowie Anpassungen im Zivilverfahrensrecht. Auch die Gruppenklage soll verwirklicht werden (mit einer Mindestklagssumme von 20.000 EUR, einer Mindestklägerzahl von 100 Personen und einer "solidarischen" Prozesskostensicherstellungspflicht); die Musterklage wurde hingegen fallen gelassen (siehe zu beidem Zak 2007/334). Angekündigt werden weiters die Kodifizierung der Gerichtsorganisation, die Schaffung familienrechtlicher Senate beim OGH, Änderungen im Wohnrecht (Kostentragung beim Energieausweis, Klarstellung der Erhaltungspflichten im Mietrecht, Lockerung der Vorschriften für die Willensbildung im Wohnungseigentum usw) sowie Reformen im Schadenersatz- und im Erbrecht. Zur rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften soll lediglich eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden.