Der Vertrag von Lissabon ist beschlossen, unterfertigt und harrt seiner Ratifikation in den Mitgliedstaaten. Im Bereich der Zivilsachen und des breiten Feldes des Privatrechts sind die Europäischen Gesetzgeber äußerst aktiv, was in der Folge dem EuGH und den Kommentatoren reichlich Interpretationsarbeit beschert; im Folgenden ausgewählte Beispiele.