ABGB § 1295 Abs 1
Bei der Ermittlung des Schadens aufgrund der Zerstörung eines Gebäudes ist eine dadurch eingetretene Wertsteigerung der Liegenschaft im Rahmen der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen.
OGH 29. 5. 2008, 2 Ob 176/07g
ABGB § 1295 Abs 1
Bei der Ermittlung des Schadens aufgrund der Zerstörung eines Gebäudes ist eine dadurch eingetretene Wertsteigerung der Liegenschaft im Rahmen der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen.
OGH 29. 5. 2008, 2 Ob 176/07g