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Am Zuschlagstag fällig werdende Bestandzinsforderungen stehen dem Ersteher zu

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2008/512Zak 2008, 299 Heft 15 v. 26.8.2008

EO § 156, § 294

ABGB § 1118, § 1120, § 1121, § 1395, § 1438

Der Ersteher tritt mit dem Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren in bestehende Bestandverhältnisse ein. Auch eine am Zuschlagstag fällig gewordene Bestandzinsforderung steht bereits ihm zu.

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