EO § 156, § 294
ABGB § 1118, § 1120, § 1121, § 1395, § 1438
Der Ersteher tritt mit dem Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren in bestehende Bestandverhältnisse ein. Auch eine am Zuschlagstag fällig gewordene Bestandzinsforderung steht bereits ihm zu.