Nach der Adoption durch einen österreichischen Staatsbürger kann ein minderjähriges Wahlkind mit fremder Staatsangehörigkeit gem § 12 Z 3 StbG einen Anspruch auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft haben. Die 2006 in diese Bestimmung aufgenommene Voraussetzung einer rechtmäßigen Niederlassung des Kindes im Inland hat der VfGH vor Kurzem wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben (G 16/08; kundgemacht in BGBl I 2008/108). Der Umstand, dass Wahlkinder von Auslandsösterreichern dadurch vom Verleihungsanspruch ausgeschlossen werden, verstößt seiner Ansicht nach gegen das Sachlichkeitsgebot. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. 6. 2009 in Kraft.