Nach A 7/07 = Zak 2008/357, 202 hat der VfGH mit dem Erk A 13/07 erneut eine Staatshaftungsklage abgewiesen, die auf die Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch den OGH gestützt war, weil er keinen offenkundigen Verstoß erkennen konnte. Der Kläger hatte dem OGH die Unterlassung eines Vorabentscheidungsersuchens in der Markenrechtssache 4 Ob 145/05k vorgeworfen.