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Rosifka, Rechtswidrige Vertragsbestimmungen in Formularmietverträgen, ecolex 2007, 233.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2007/325Zak 2007, 180 Heft 9 v. 22.5.2007

Der Autor vertritt die Ansicht, dass fast alle in der Praxis erstellten und verwendeten Mietverträge als AGB bzw Vertragsformblätter anzusehen sind, die der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB unterliegen. Schon die Abweichung einer Klausel vom dispositiven Recht stelle eine gröbliche Benachteiligung des Mieters im Sinn dieser Bestimmung dar, wenn eine sachliche Rechtfertigung fehlt oder der Nachteil nicht durch andere Regelungen des Vertrags ausgeglichen wird.

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