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Herzig, Grundbuch und EU-Ausländer, Anmerkung zu OGH 24. 10. 2006, 5 Ob 212/06x, wbl 2007, 160.

LiteraturübersichtSachenrechtZak 2007/324Zak 2007, 180 Heft 9 v. 22.5.2007

Nach der E 5 Ob 212/06x = EvBl 2007/42 setzt die Eintragung des Rechtserwerbs eines EU-Bürgers im Grundbuch wegen des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts keine Negativbestätigung nach § 5 Wr AusländergrunderwerbsG voraus (beachte auch 3 Ob 258/06x = Zak 2007/169: EU-Bürger muss trotz fehlender Negativbestätigung als Bieter zum Zwangsversteigerungsverfahren zugelassen werden).

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