PHG § 1 Abs 2
Gem § 1 Abs 2 PHG trifft die Produkthaftung den Händler, wenn er den - für den Geschädigten nicht feststellbaren - Hersteller bzw Importeur nicht in angemessener Frist nennt. Auch ohne besondere Aufforderung zur Benennung beginnt die Frist zu laufen,