JN § 19 Z 2
Die Erstattung von Straf- oder Disziplinaranzeigen gegen einen Parteienvertreter löst - auch wenn diese allenfalls unbegründet sind - noch keine Befangenheit aus.
OGH 18. 1. 2007, 6 Ob 290/06z
JN § 19 Z 2
Die Erstattung von Straf- oder Disziplinaranzeigen gegen einen Parteienvertreter löst - auch wenn diese allenfalls unbegründet sind - noch keine Befangenheit aus.
OGH 18. 1. 2007, 6 Ob 290/06z