ABGB § 140
FLAG § 12a
Auch nach der am 1. 1. 2005 in Kraft getretenen Steuerreform wird das auf Grenzsteuersätzen basierende System der Anrechnung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag auf den Unterhalt - mit etwas veränderten Zahlen - beibehalten.