Mit einer Änderung der ERVO 1994 durch die V BGBl II 2007/108, die am 1. 5. 2007 in Kraft getreten ist, wurden die Pauschalsätze für die Verwaltungskosten von gemeinnützigen Bauvereinigungen nach § 6 Abs 1 Z 1 ERVO für 2007/2008 neu festgesetzt. Da die in § 6 Abs 2 ERVO vorgesehenen jährlichen Anpassungen nach dem VPI ab 2005 nicht mehr im BGBl kundgemacht wurden, erfolgte die Festsetzung auch rückwirkend für die vergangenen Jahre.