ABGB § 1096 Abs 1
MRG § 3 Abs 2 Z 2
Schimmelflecken rund um zwei Steckdosen und Farbabblätterungen an einer Wand des Mietobjekts reichen nicht aus, um von einem ernsten Schaden des Hauses ausgehen zu können, der in die Erhaltungspflicht des Vermieters fallen würde.