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Warnpflicht des Schiedsrichters über Befangenheitsgründe

RechtsprechungSchuldrechtZak 2007/120Zak 2007, 75 Heft 4 v. 1.3.2007

ABGB §§ 1002, 1151, 1168a

Auf den Schiedsrichtervertrag sind die Regeln für Werkverträge (§§ 1165 ff ABGB) und Bevollmächtigungsverträge (§§ 1002 ff ABGB) - nicht jedoch jene für Dienstverträge - anwendbar, soweit dem die Eigenart dieses Vertrags nicht entgegensteht und die ZPO keine abweichenden Regelungen vorsieht.

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