MRG § 17 Abs 2
WGG § 16 Abs 2
Ein fünfseitig umbautes Tankstellenareal trotz großer Durchbrechungen in zwei Seitenwänden in die Ermittlung der Gesamtnutzfläche einzubeziehen, ist vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).
MRG § 17 Abs 2
WGG § 16 Abs 2
Ein fünfseitig umbautes Tankstellenareal trotz großer Durchbrechungen in zwei Seitenwänden in die Ermittlung der Gesamtnutzfläche einzubeziehen, ist vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).