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Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei gesetzlicher Erbfolge

RechtsprechungErbrechtZak 2007/117Zak 2007, 74 Heft 4 v. 1.3.2007

ABGB §§ 785, 1487

Der Schenkungspflichtteilsanspruch eines gesetzlichen Erben gegen einen Miterben verjährt gemäß § 1487 ABGB in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt bereits mit dem Tod des Erblassers zu laufen. Auf die subjektive Kenntnis des Berechtigten kommt es nicht an, es sei denn, der Schuldner hätte diese arglistig verhindert.

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