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Keine Nebenintervention im Erbrechtsverfahren

RechtsprechungErbrechtZak 2007/118Zak 2007, 74 Heft 4 v. 1.3.2007

AußStrG nF: §§ 2, 161 ff

ZPO § 17

Eine Nebenintervention ist im neuen Außerstreitverfahren nicht vorgesehen. Dies gilt auch für das Verfahren über das Erbrecht nach §§ 161 ff AußStrG nF.

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