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Grundbuch - kein Lageplan bei auf ein Grundstück eingeschränktem Leitungsrecht erforderlich

RechtsprechungSachenrechtZak 2007/116Zak 2007, 73 Heft 4 v. 1.3.2007

GBG § 12 Abs 2

ABGB § 472

Wenn die Dienstbarkeit, die die Verlegung von Kabeln oder Leitungen zum Gegenstand hat, ausdrücklich auf eines von mehreren Grundstücken der dienenden Liegenschaft beschränkt ist, muss dem Grundbuchgericht kein Plan mit der genauen räumlichen Lage vorgelegt werden; diese Servitut verleiht das uneingeschränkte Recht, die Leitung auf dem gesamten Grundstück zu verlegen.

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