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Prüfung auf subsidiäre Unterhaltsansprüche vor Bewilligung der Verfahrenhilfe?

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/93Zak 2007, 58 Heft 3 v. 13.2.2007

ZPO § 66 Abs 2

ABGB § 143

Die Prüfpflichten des Gerichts vor Bewilligung der Verfahrenshilfe dürfen nicht überspannt werden. Ob neben dem im Vermögensbekenntnis angegebenen Scheidungsunterhaltsanspruch noch weitere Unterhaltsansprüche nach § 143 ABGB gegen Kinder bestehen, muss das Gericht in Hinblick auf deren Subsidiarität nur dann prüfen, wenn dafür konkrete Anhaltspunkte bestehen (zB aufgrund konkreter Behauptungen des Gegners).

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