ABGB § 1295 Abs 1
Bei einem Fußballspiel in einen Gegenspieler mit gestrecktem Bein hineinzurutschen, um ihn vom Ball zu trennen, ist unabhängig von der Bewertung als Regelverstoß spieltypisch und deshalb nicht rechtswidrig. Dies gilt auch während eines Hobbyfußballturniers.