vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erforderliche Vorbringen im Antrag auf einstweiligen Mietzins

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2007/84Zak 2007, 55 Heft 3 v. 13.2.2007

EO § 382f

MRG § 21 Abs 3 , § 45

Ein Antrag auf einstweiligen Mietzins nach § 382f EO ist - ohne Möglichkeit zur Verbesserung - abzuweisen, wenn erforderliche Tatsachenbehauptungen fehlen. Da der Antrag den Prüfungsrahmen bildet, können die dort fehlenden Behauptungen weder durch das Vorbringen des Antragsgegners noch durch ein überschießendes Bescheinigungsverfahren ersetzt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte