MRG § 30 Abs 2 Z 4 , § 30 Abs 2 Z 6
Der Vermieter verzichtete auf die Kündigung wegen Nichtbenützung (§ 30 Abs 2 Z 6 MRG). Ob dieser Verzicht auch die Kündigung wegen teilweiser Weitergabe der Wohnung ohne Weiterverwendung durch Mieter bzw Eintrittsberechtigte (§ 30 Abs 2 Z 4 MRG) ausschließt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht generell entschieden werden.