MRG § 11 , § 27 Abs 1 Z 5
Wenn der Vermieter aufgrund einer zulässigen Teiluntervermietung mit Kündigung droht und dem Mieter für den Verzicht auf den angeblichen Kündigungsgrund eine Hauptmietzinserhöhung abverlangt, handelt es sich um eine verbotene Ablöse iSd § 27 Abs 1 Z 5 MRG, die zurückverlangt werden kann.