vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fehlende Unterschrift auf Vergleichswiderruf kann auch nach Fristende nachgetragen werden

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/751Zak 2007, 438 Heft 22 v. 18.12.2007

ZPO §§ 84, 85, 204

Wenn die Parteien die Verbesserung in den Bedingungen für den Vergleichswiderruf nicht ausgeschlossen haben, kann die fehlende Unterschrift auf dem rechtzeitig eingebrachten Widerruf auch nach Ablauf der Widerrufsfrist nachgetragen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte