ZPO §§ 71, 521a
Der ehemalige Verfahrenshelfer kann beantragen, dass der von ihm vertretenen Partei gem § 71 ZPO die Nachzahlung seiner tarifmäßigen Kosten auferlegt wird, und gegen einen abweisenden Beschluss des Erstgerichts Rekurs erheben. Das Rechtsmittelverfahren ist zweiseitig; der Rekurs muss daher auch der Partei zugestellt werden.