vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Antragsrecht des Verfahrenshelfers auf Nachzahlung seiner tarifmäßigen Kosten

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2007/750Zak 2007, 438 Heft 22 v. 18.12.2007

ZPO §§ 71, 521a

Der ehemalige Verfahrenshelfer kann beantragen, dass der von ihm vertretenen Partei gem § 71 ZPO die Nachzahlung seiner tarifmäßigen Kosten auferlegt wird, und gegen einen abweisenden Beschluss des Erstgerichts Rekurs erheben. Das Rechtsmittelverfahren ist zweiseitig; der Rekurs muss daher auch der Partei zugestellt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte