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Rechtsanwalt als Sachwalter - auch sozialrechtliche Klagen müssen genehmigt werden

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/709Zak 2007, 415 Heft 21 v. 4.12.2007

ABGB § 154 Abs 3, § 267 Abs 1

Wenn der Betroffene durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, bedarf auch eine im sozialgerichtlichen Verfahren eingebrachte Klage in Hinblick auf die Honorarverpflichtung einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung (hier: Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens über die Gewährung einer Ausgleichszulage).

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