ABGB § 154 Abs 3, § 267 Abs 1
Wenn der Betroffene durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, bedarf auch eine im sozialgerichtlichen Verfahren eingebrachte Klage in Hinblick auf die Honorarverpflichtung einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung (hier: Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens über die Gewährung einer Ausgleichszulage).