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Feststellung der Vaterschaft eines verstorbenen Mannes aufgrund der Zeugungsvermutung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/708Zak 2007, 414 Heft 21 v. 4.12.2007

ABGB § 163

Das Kind kann seinen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft wahlweise auf einen positiven Vaterschaftsnachweis (§ 163 Abs 1 ABGB) oder auf den Nachweis sexueller Kontakte des Mannes mit der Mutter in der empfängniskritischen Zeit (Zeugungsvermutung: § 163 Abs 2 ABGB) stützen. Im zweiten Fall trifft den Mann die Beweislast dafür, dass das Kind dennoch nicht von ihm abstammt.

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