vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Pflichtschulerhalters für Glatteisunfall eines Lehrers im Schulhof

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/19Zak 2007, 17 Heft 1 v. 16.1.2007

ABGB § 1311

StPEG: § 24

§ 24 Stmk PflichtschulerhaltungsG (StPEG), der dem Schulerhalter (hier: Stadt Graz) die Bereitstellung und Instandhaltung der Schulgebäude und Schulliegenschaften vorschreibt, hat allgemein den Zweck, durch eine ordnungsgemäße Erhaltung die körperliche Unversehrtheit von Schülern und Lehrern zu gewährleisten. Der Sturz einer Lehrerin im nur mangelhaft von Schnee geräumten und gestreuten Innenhof der Schule fällt in den Schutzzweck dieser Norm.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte