Zu 10 Ob 21/07x = Zak 2007/411, 234: Ein Vertrag kann wegen laesio enormis aufgehoben werden, wenn die erworbene Sache bei Vertragsabschluss aufgrund eines zu diesem Zeitpunkt vorhandenen (wenn auch nachträglich verbesserten) Mangels weniger als die Hälfte der Gegenleistung wert war.