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P. Bydlinski, Anm zu JBl 2007, 652.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2007/663Zak 2007, 380 Heft 19 v. 9.11.2007

Zu 10 Ob 21/07x = Zak 2007/411, 234: Ein Vertrag kann wegen laesio enormis aufgehoben werden, wenn die erworbene Sache bei Vertragsabschluss aufgrund eines zu diesem Zeitpunkt vorhandenen (wenn auch nachträglich verbesserten) Mangels weniger als die Hälfte der Gegenleistung wert war.

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