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Gerichtsstand der Streitgenossenschaft für auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen gestützte Klagen

RechtsprechungInternationalZak 2007/662Zak 2007, 379 Heft 19 v. 9.11.2007

EuGVVO: Art 6 Nr 1

Der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach Art 6 Nr 1 EuGVVO setzt einen Sachzusammenhang voraus, der auch dann bestehen kann, wenn die einzelnen Klagen auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen (vertragliche und deliktische Haftung) gestützt werden.

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