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Versteigerung eines ideellen Anteils an der mit einem Wohnrecht belasteten Liegenschaft

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2007/661Zak 2007, 379 Heft 19 v. 9.11.2007

ABGB § 485, § 521

EO §§ 150, 227 Abs 1

Wenn kein Wohnungseigentum begründet ist, können Dienstbarkeiten - mit Ausnahme eines allgemeinen Fruchtgenussrechts - nur an der gesamten Liegenschaft, nicht jedoch an einzelnen Miteigentumsanteilen bestehen. Dies gilt auch für Wohnrechte iSd § 521 ABGB, unabhängig davon, ob es sich um ein Gebrauchsrecht oder ein Fruchtgenussrecht handelt.

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