AußStrG nF: § 45, § 97
IPRG § 6
Die einseitige Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann nach islamischem Recht (hier: Ägypten) wird in Österreich wegen Verletzung des ordre public auch dann nicht anerkannt, wenn die Frau später mit der Scheidung einverstanden ist.