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Verstoßung der Ehefrau verletzt den ordre public

RechtsprechungInternationalZak 2007/626Zak 2007, 359 Heft 18 v. 16.10.2007

AußStrG nF: § 45, § 97

IPRG § 6

Die einseitige Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann nach islamischem Recht (hier: Ägypten) wird in Österreich wegen Verletzung des ordre public auch dann nicht anerkannt, wenn die Frau später mit der Scheidung einverstanden ist.

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