EKHG § 1
Die Gefährdungshaftung des Halters nach dem EKHG setzt einen Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem Betrieb des Kraftfahrzeugs voraus, für den der Geschädigte beweispflichtig ist.
OGH 14. 6. 2007, 2 Ob 215/06s
EKHG § 1
Die Gefährdungshaftung des Halters nach dem EKHG setzt einen Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem Betrieb des Kraftfahrzeugs voraus, für den der Geschädigte beweispflichtig ist.
OGH 14. 6. 2007, 2 Ob 215/06s