ABGB § 364 Abs 2
Bei den von einem Mobilfunksender ausgehenden elektromagnetischen Wellen handelt es sich zwar um Immissionen im Sinn des Nachbarrechts, aber um keine unmittelbare Zuleitung.
OGH 20. 6. 2007, 7 Ob 101/07i
ABGB § 364 Abs 2
Bei den von einem Mobilfunksender ausgehenden elektromagnetischen Wellen handelt es sich zwar um Immissionen im Sinn des Nachbarrechts, aber um keine unmittelbare Zuleitung.
OGH 20. 6. 2007, 7 Ob 101/07i