Mit der Frage, ab wann die Verjährung des Schadenersatzanspruchs für einen Anlegerschaden beginnt, befasste sich der OGH in der E 9 Ob 17/07a. Der geschädigte Anleger hatte bei der beklagten Bank argentinische Staatsanleihen als vermeintlich sichere Geldanlage gekauft und seine Klage auf Schadenersatz für den Beratungsfehler erst knapp vor Ablauf von drei Jahren nach dem ergebnislos verstrichenen Rückzahlungstermin eingebracht. Die Bank wendete Verjährung ein; dass er durch den Staatsbankrott Argentiniens einen Schaden erleidet, sei dem Anleger aufgrund des starken Kursverfalls der Anleihen und der Einstellung von Zinszahlungen schon Monate vor dem Fälligkeitstermin bekannt gewesen. Schon in Hinblick darauf, dass ein Mitarbeiter der Bank dem Anleger trotz des Kursverfalls mehrmals vom Verkauf abgeraten und ihm die Rückzahlung als gesichert dargestellt hatte, sah der OGH den Schadenersatzanspruch wie die Vorinstanzen nicht als verjährt an.