ZPO § 226
ABGB § 1295 Abs 1
Wenn mit einer Pauschalsumme der Ersatz eines einheitlichen Gesamtschadens begehrt wird, ist das Klagebegehren selbst im Fall der Teileinklagung auch ohne Aufschlüsselung der Summe auf einzelne Schadenspositionen ausreichend bestimmt.