MRG § 12a Abs 3
Auch wenn die Mietergesellschaft das im Mietobjekt geführte Unternehmen nicht mehr selbst betreibt, sondern an einen Dritten verpachtet hat, löst ein Machtwechsel in der Mietergesellschaft das Mietzinsanhebungsrecht nach § 12a Abs 3 MRG aus.