Einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gewährt die VO (EG) 261/2004 (Fluggäste-VO) nur im Fall der Annullierung des Flugs, nicht jedoch für Verspätungen. Die Frage, ob eine Annullierung ausschließlich dann vorliegt, wenn das Luftfahrtunternehmen die ursprüngliche Flugplanung aufgibt, oder ob auch größere Verspätungen als Annullierung zu behandeln sind, legte der BGH (X ZR 95/06) vor Kurzem dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Im Ausgangsfall ging es um eine Verspätung von immerhin 25 Stunden.