Einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlunggewährt die VO (EG) 261/2004 (Fluggäste-VO) nur im Fall der Annullierung des Flugs, nicht jedoch für Verspätungen.Die Frage, ob eine Annullierungausschließlich dann vorliegt, wenn dasLuftfahrtunternehmen die ursprünglicheFlugplanung aufgibt, oder ob auch größereVerspätungen als Annullierung zu behandelnsind, legte der BGH (X ZR 95/06)vor Kurzem dem EuGH zur Vorabentscheidungvor. Im Ausgangsfall ging es um eineVerspätung von immerhin 25 Stunden.

