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Schadenersatz für Mietzinsaufwand - keine Verurteilung zum Ersatz noch nicht fälliger Mietzinse

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/417Zak 2007, 237 Heft 12 v. 10.7.2007

ABGB § 1295 Abs 1

ZPO § 406

Im Fall einer Schadenersatzpflicht für den Zinsaufwand einer Mietwohnung (hier: Ersatzpflicht für die höheren Mietzinse einer Ersatzwohnung wegen Nichterfüllung des Mietvertrags) kann der Schädiger nur zur Leistung der bei Schluss der Verhandlung erster Instanz bereits fälligen Mietzinse verurteilt werden. Der Schaden entsteht nicht schon im Gesamten vorab mit Anmietung der Ersatzwohnung, sondern erst mit Fälligkeit des jeweiligen Mietzinses.

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