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Hohes Lebensalter reicht für die Errichtung eines Nottestaments nicht aus

RechtsprechungErbrechtZak 2007/380Zak 2007, 215 Heft 11 v. 26.6.2007

ABGB § 597

Die Errichtung eines Nottestaments iSd § 597 ABGB setzt voraus, dass eine unmittelbare Gefahr des Todes oder des Verlustes der Testierfähigkeit besteht. Das hohe, mit Gebrechlichkeit verbundene Lebensalter des Testators allein reicht nicht aus.

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