vorheriges Dokument
nächstes Dokument

P. Bydlinski/Vollmaier, Die gesetzliche Entschärfung vertraglicher Abtretungsverbote und Abtretungsausschlüsse (§ 1396a ABGB), JBl 2006, 205.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2006/309Zak 2006, 180 Heft 9 v. 16.5.2006

Nach dem durch das ZessRÄG geschaffenen und seit 1. 6. 2005 geltenden § 1396a ABGB wirken vertragliche Zessionsverbote bei Unternehmergeschäften nur mehr relativ und sind überhaupt nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt wurden und den Gläubiger nicht gröblich benachteiligen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!