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Bitriol/Docekal, Mikrokosmos AGB, ecolex 2006, 280.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2006/280Zak 2006, 160 Heft 8 v. 2.5.2006

AGB, die vom Verbraucher nicht mühelos gelesen werden können (etwa graue Schrift auf hellblauem Papier), werden nach Ansicht der Autoren wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 6 Abs 3 KSchG) nicht Vertragsinhalt. Dies gelte auch dann, wenn der Verbraucher den Inhalt vor Vertragsabschluss dennoch entzifferte.

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