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Resch, Glosse zu JBl 2006, 249.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2006/281Zak 2006, 160 Heft 8 v. 2.5.2006

Zu 6 Ob 76/05b = Zak 2005/19: Der Schadenersatzanspruch ist nicht wegen Handelns auf eigene Gefahr ausgeschlossen, wenn ein Eisläufer von einem anderen erst verletzt wird, nachdem er das gemeinsame „Fangenspiel“ unterbrochen und sich an den Rand der Eislauffläche begeben hat.

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