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Verjährung des auf den SV-Träger übergegangenen Schadenersatzanspruchs

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/237Zak 2006, 135 Heft 7 v. 18.4.2006

ASVG § 332

ABGB § 1489

Die Verjährung eines Schadenersatzanspruchs, der aufgrund einer Legalzession bereits im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses auf den leistungspflichtigen SV-Träger übergegangen ist, beginnt erst dann zu laufen, wenn der SV-Träger (bzw sein zuständiger Ressortleiter) Kenntnis von Schaden und Schädiger erlangt hat oder erlangen hätte können. Entscheidend ist die Kenntnis des den Schadenersatzanspruch geltend machenden SV-Trägers von seiner konkreten Leistungspflicht.

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