ASVG § 332
ABGB § 1489
Die Verjährung eines Schadenersatzanspruchs, der aufgrund einer Legalzession bereits im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses auf den leistungspflichtigen SV-Träger übergegangen ist, beginnt erst dann zu laufen, wenn der SV-Träger (bzw sein zuständiger Ressortleiter) Kenntnis von Schaden und Schädiger erlangt hat oder erlangen hätte können. Entscheidend ist die Kenntnis des den Schadenersatzanspruch geltend machenden SV-Trägers von seiner konkreten Leistungspflicht.