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Garantie - keine Haftung für unvorhersehbare Fehlleistungen des Übernehmers

RechtsprechungSchuldrechtZak 2006/164Zak 2006, 95 Heft 5 v. 14.3.2006

ABGB §§ 922, 1295 Abs 1, § 1313a

Mangels konkreter Verdachtsmomente ist der Händler nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der verkaufte Reisebus einen Mangel aufweist. Er haftet auch nicht gemäß § 1313a ABGB für das Verschulden des Produzenten, weil dieser nicht sein Erfüllungsgehilfe ist.

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