ABGB § 283
Obwohl seit dem KindRÄG 2001 eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt, erlischt die Sachwalterschaft auch weiterhin mit dem Tod des Betroffenen, ohne dass es einer Aufhebung bedarf.
OGH 29.11.2005, 10 Ob 128/05d
ABGB § 283
Obwohl seit dem KindRÄG 2001 eine ausdrückliche gesetzliche Regelung fehlt, erlischt die Sachwalterschaft auch weiterhin mit dem Tod des Betroffenen, ohne dass es einer Aufhebung bedarf.
OGH 29.11.2005, 10 Ob 128/05d