AußStrG nF: § 127
Auch nach dem neuen Außerstreitrecht haben Verwandte und andere Dritte im Sachwalterbestellungsverfahren keine Rechtsmittellegitimation (hier: die Ehegattin des Betroffenen, die zur Sachwalterin bestellt werden wollte).
AußStrG nF: § 127
Auch nach dem neuen Außerstreitrecht haben Verwandte und andere Dritte im Sachwalterbestellungsverfahren keine Rechtsmittellegitimation (hier: die Ehegattin des Betroffenen, die zur Sachwalterin bestellt werden wollte).